Wie Patienten eine Praxis über Google finden
Patienten finden eine Arztpraxis bei Google über zwei Wege: über den Kartenbereich, den das Google-Unternehmensprofil speist, und über die normalen Suchergebnisse, in denen die Praxis-Website rankt; SEO für Arztpraxen kümmert sich um beide. Wer „Hautarzt Eppendorf“ oder „Zahnarzt Notdienst“ sucht, sieht oft einen Kartenbereich mit Praxisprofilen, darunter Websites und Arztportale.
Für den Kartenbereich nennt Google selbst drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Relevanz heißt, wie gut ein Profil zur Suche passt. Entfernung ist der Abstand zum Suchenden und lässt sich nicht beeinflussen. Bekanntheit speist sich unter anderem aus Bewertungen. Google stellt außerdem klar: Ein besseres lokales Ranking kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung.
Dieser Ratgeber richtet sich an Arztpraxen, Zahnarztpraxen, MVZ und Heilpraktiker. Wir sind die Weber Media Consulting GmbH aus Hamburg und betreuen Praxis-Websites, etwa für GynBalance, eine Website mit SEO-Fokus für organische Reichweite. Die Angaben zu Google-Richtlinien und Gesetzen sind Stand 26.10.2026 und keine Rechtsberatung.
Ihre Praxis soll gefunden werden, wenn Patienten nach Ihrer Fachrichtung suchen? Kurz anfragen
Das Google-Unternehmensprofil der Praxis
Das Google-Unternehmensprofil ist für eine Praxis der wichtigste Eintrag bei Google: Laut Google erscheinen Unternehmen mit vollständigen Angaben mit größerer Wahrscheinlichkeit in den lokalen Ergebnissen. Vollständig heißt: Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Website, eine passende Hauptkategorie, Leistungen, Attribute wie Barrierefreiheit und echte Fotos von Praxis und Team.
Für Ärzte gelten in den Google-Richtlinien besondere Regeln, denn Google zählt Ärzte und Zahnärzte zu den unabhängigen Fachkräften:
- Praxis und Ärzte getrennt: Arbeiten mehrere Fachkräfte mit Patientenkontakt am selben Standort, sollte die Praxis ein eigenes Profil für den Standort haben. Die Profile der einzelnen Ärzte tragen dann nur den Namen der Person.
- Keine Profile für Angestellte: Laut Richtlinie dürfen Angestellte keine eigenen Unternehmensprofile erstellen.
- Ein Profil je Fachkraft: Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete sind nicht erlaubt.
- Kein Zusatz im Namen: Leistungen, Slogans oder Ortsangaben im Profilnamen verstoßen gegen die Richtlinie und können zur Sperrung führen. „Hausarztpraxis Dr. Muster“ ist ein Name, „Bester Hausarzt Hamburg-Mitte“ nicht.
Pflegen Sie Sprechzeiten, Urlaubszeiten und Feiertage im Profil. Ein Patient, der vor einer geschlossenen Tür steht, schreibt selten eine gute Bewertung.
Bewertungen: was Google erlaubt und was das HWG sagt
Google sagt selbst, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen das lokale Ranking verbessern können; zugleich verbietet die Google-Richtlinie Anreize für Rezensionen und das gezielte Bitten um positive Bewertungen. Für Praxen kommen Berufsrecht, Heilmittelwerbegesetz und Schweigepflicht hinzu.
Was die Google-Richtlinie verbietet
- Anreize wie Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen für eine Rezension
- Patienten gezielt um positive Rezensionen bitten oder negative verhindern, etwa durch eine Vorabfrage „Waren Sie zufrieden?“, die nur Zufriedene zu Google schickt
- Patienten auffordern oder unter Druck setzen, eine Bewertung zu schreiben, während sie noch vor Ort sind
- Mitarbeitende anweisen, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen oder Rezensionen mit bestimmten Inhalten zu erbitten
Was das Heilmittelwerbegesetz ergänzt
Wer Bewertungen auf der eigenen Website oder in Anzeigen zeigt, wirbt mit Äußerungen Dritter. Das ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG unzulässig, wenn es in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise geschieht. Ein Dankeschön für eine Bewertung, etwa ein Gutschein, ist nicht nur nach der Google-Richtlinie verboten; auch § 7 HWG setzt Zuwendungen und Werbegaben enge Grenzen. Zeigen Sie Bewertungen auf Ihrer Website, verlangt § 5b Abs. 3 UWG die Information, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Patienten stammen.
So bitten Sie richtig um Bewertungen
Bitten Sie alle Patienten gleich, ohne Gegenleistung und ohne Vorauswahl. Eine Karte mit QR-Code zum Mitnehmen oder ein Hinweis auf der Website lassen den Patienten selbst entscheiden, wann und ob er bewertet.
Auf Bewertungen antworten, ohne die Schweigepflicht zu verletzen
Laut Google können hilfreiche Antworten auf Rezensionen dazu beitragen, dass sich ein Unternehmen abhebt. Für Ärzte gilt dabei § 203 StGB: Wer als Arzt, Zahnarzt oder Angehöriger eines anderen Heilberufs ein ihm anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Antworten Sie deshalb allgemein und ohne Angaben zur Behandlung, auch wenn eine Kritik ungerecht erscheint. Entfernen lässt Google nur Rezensionen, die gegen seine Richtlinien verstoßen; melden können Sie sie direkt im Profil.
Jameda, Doctolib und andere Arztportale
Arztportale sind für Praxen ein zweiter Ort, an dem Patienten suchen, vergleichen und Termine buchen; wichtig ist, dass Name, Adresse, Telefonnummer und Sprechzeiten dort genau so stehen wie auf Website und Google-Profil. Jameda wirbt laut eigener Startseite mit über 411.000 Ärzten und Heilberuflern, mehr als einer Million online buchbarer Termine und einem kostenlosen Profil für Ärzte. Doctolib bietet laut eigener Website Online-Terminmanagement für Praxen an.
Prüfen Sie einmal im Jahr alle Einträge Ihrer Praxis: Google, Jameda, Doctolib, Apple Maps, Bing und die gängigen Branchenverzeichnisse. Eine alte Telefonnummer oder ein früherer Praxisname in einem Verzeichnis führt Patienten in die Irre und widerspricht den Angaben auf Ihrer Website.
Leistungsseiten statt kopierter Ortsseiten
Eine Praxis-Website rankt für Suchen nach Behandlungen, wenn jede Kernleistung eine eigene Seite hat, deren erster Absatz die Frage des Patienten direkt beantwortet. Eine HNO-Praxis braucht also eher eine Seite zur Allergietestung und eine zur Schlafmedizin als eine Sammelseite „Leistungen“ mit zwanzig Stichpunkten.
Vorsicht bei Ortsseiten. Google beschreibt in seinen Spamrichtlinien Brückenseiten als Seiten, die erstellt werden, um bei bestimmten, ähnlichen Suchanfragen zu erscheinen, und nennt als Beispiel Seiten, die auf bestimmte Regionen oder Städte ausgerichtet sind. Ein einfacher Test: Tauschen Sie auf einer Ortsseite den Ortsnamen aus. Muss sonst nichts geändert werden, bringt die Seite keinen eigenen Wert.
Für ein MVZ oder eine Praxis mit mehreren Standorten ist dagegen eine Seite je Standort sinnvoll, wenn sie Eigenes enthält: Ärzte vor Ort, Sprechzeiten, Anfahrt, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit des Gebäudes und die Leistungen, die es nur dort gibt.
Achten Sie in allen Texten auf das Werberecht: Superlative wie „der beste Zahnarzt der Stadt“ sind nach Berufsordnung und HWG problematisch. Was erlaubt ist, steht in unserem Ratgeber Praxis-Homepage erstellen lassen.
Technik: die Grundlagen
- Smartphone zuerst: Viele Patienten suchen auf dem Smartphone. Telefonnummer antippbar, Terminbutton sichtbar, Seite schnell geladen.
- Search Console einrichten: Dort sehen Sie, für welche Suchen Ihre Website erscheint und ob Google alle Seiten indexiert. Den Kartenbereich zeigt die Search Console nicht; dafür gibt es die Leistungsdaten im Unternehmensprofil, etwa Anrufe und Routenanfragen.
- Strukturierte Daten für Praxis, Adresse und Öffnungszeiten, passend zum sichtbaren Text.
- Website im Profil verlinken und auf der Website dieselben Angaben wie im Profil führen.
Wie wir Technik, Inhalte und Messung zusammenbringen, steht auf unserer Seite SEO-Agentur.
Sichtbar in der KI-Suche
Für Googles KI-Übersichten und den KI-Modus gibt es laut Google keine zusätzlichen Anforderungen: Sie brauchen keine speziellen Dateien, kein besonderes Markup, aber indexierbare Seiten mit wichtigen Inhalten als Text und ein aktuelles Unternehmensprofil. Google nennt ein aktuelles Unternehmensprofil ausdrücklich als Empfehlung.
KI-Assistenten außerhalb von Google stützen sich auf das, was im offenen Web über Ihre Praxis steht: Website, Arztportale, Verzeichnisse. Je einheitlicher diese Angaben sind und je klarer Ihre Leistungsseiten Fragen beantworten, desto besser lässt sich Ihre Praxis einordnen. Eine Garantie, in KI-Antworten genannt zu werden, gibt es nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Generative Engine Optimization und auf der Seite GEO-Agentur.
Wo eine Agentur hilft
Das Google-Profil pflegen Sie am besten selbst oder mit Ihrem Praxisteam, denn dort zählen aktuelle Zeiten und echte Fotos. Eine Agentur hilft bei der Website: Leistungsseiten, Texte, Technik und Messung. Für die Kardiologie von Dr. med. Moritz Koriath haben wir UX/UI und technische Entwicklung für einen marketingorientierten Auftritt umgesetzt, für Docbecker einen Aufbau, der zur Anfrage führt. Wer schneller sichtbar werden will, ergänzt die organische Arbeit um Google Ads; auch dort gelten Berufsordnung und HWG. Was wir für Praxen tun, steht auf unserer Seite Websites und Marketing für Arztpraxen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich meine Patienten um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, wenn Sie alle Patienten gleich bitten, ohne Gegenleistung und ohne nur Zufriedene auszuwählen. Patienten in der Praxis zu einer Bewertung zu drängen, ist nach der Google-Richtlinie nicht erlaubt.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Google entfernt nur Rezensionen, die gegen seine Richtlinien verstoßen. Sie melden sie im Profil und können einmal Einspruch einlegen, wenn sie stehen bleibt. Bei der Antwort auf eine Kritik gilt die Schweigepflicht.
Lohnen sich Ortsseiten für jede Nachbarstadt?
Nur, wenn die Seite echten eigenen Inhalt hat, etwa weil Sie dort einen Standort betreiben. Kopierte Seiten mit ausgetauschtem Ortsnamen gelten bei Google als Brückenseiten.
Brauche ich für die KI-Suche eine eigene Datei oder spezielles Markup?
Nein, laut Google nicht. Entscheidend sind indexierbare Seiten, Inhalte als Text und ein aktuelles Unternehmensprofil.
Fazit
SEO für Arztpraxen beginnt mit einem vollständigen Google-Unternehmensprofil nach den Regeln für Fachkräfte, setzt sich fort mit Bewertungen, um die Sie alle Patienten gleich bitten, und mit einheitlichen Angaben in Arztportalen. Die Website liefert die Leistungsseiten, die Fragen direkt beantworten. Berufsordnung, HWG und Schweigepflicht gelten dabei überall, von der Leistungsseite bis zur Antwort auf eine Bewertung.
Gefunden werden, wo Patienten suchen. Wir prüfen Ihr Google-Profil, Ihre Einträge in Arztportalen und Ihre Leistungsseiten und sagen Ihnen, was zuerst kommt. Mehr dazu auf unserer Seite Praxis-Websites für Ärzte und Praxen. Jetzt unverbindlich anfragen
Hinweis: Angaben zu Google stammen aus den Hilfeseiten und Richtlinien von Google, Angaben zu Jameda und Doctolib von deren Websites, Stand 26.10.2026. Die Hinweise zu HWG, UWG und StGB sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Jameda und Doctolib sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber.




