Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Weber Media Consulting GmbH
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Weber Media Consulting GmbH, Herlingsburg 6-10, 22529 Hamburg (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Individualabreden zwischen Agentur und Kunde gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Agentur maßgebend.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social-Media-Marketing, Content-Erstellung, digitales Recruiting, Digitalisierungsberatung sowie verwandte digitale Marketing- und Technologiedienstleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Agentur haftet für deren Leistungen wie für eigene.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine Bindungsfrist wird, soweit angegeben, eingehalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwände, die durch Change Requests entstehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur berechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wird.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Geschuldet ist eine dem Zweck des Auftrags entsprechende Leistung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Websites und digitale Produkte für aktuelle Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und für die Darstellung auf Desktop- und Mobilgeräten optimiert.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Soweit die Agentur unverbindliche Terminangaben macht, wird sie den Kunden unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann.
(4) Bei laufenden Dienstleistungen (z. B. SEO, Ads-Management, Social Media) bezieht sich der Leistungsumfang auf den im Vertrag definierten Monatszeitraum. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts entscheidungsbefugt ist und der Agentur zeitnah Rückmeldung gibt. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
(3) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der bereitgestellten Materialien resultieren.
(4) Abnahmen und Freigaben sind vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu erteilen. Erfolgt in dieser Frist keine Rückmeldung und keine begründete Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projektaufträgen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung und der Restbetrag nach Fertigstellung und Abnahme fällig.
(3) Bei laufenden Verträgen (Retainer, Ads-Management etc.) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Kosten für Drittleistungen (z. B. Werbebudgets bei Google oder Meta, Stockfotos, Hosting, Domain-Gebühren, Premium-Plugins) sind nicht in der Vergütung enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt oder vom Kunden direkt getragen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Designs, Texte, Code, Grafiken) ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte.
(2) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse dürfen vom Kunden nicht ohne Zustimmung der Agentur verwendet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
(3) Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten unter Nennung des Kunden als Referenz zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(4) Open-Source-Komponenten, die in Projekten verwendet werden, unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen. Die Agentur informiert den Kunden auf Anfrage über verwendete Open-Source-Lizenzen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln wird die Agentur zunächst nachbessern. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Veränderungen des Kunden oder Dritter, durch unsachgemäße Nutzung, durch Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. Browser-Updates, API-Änderungen Dritter) oder durch fehlerhafte Zulieferungen des Kunden verursacht wurden.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Die Agentur haftet nicht für die Erreichung bestimmter Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmter Reichweiten, Klickzahlen oder Conversion-Raten. Prognosen und Schätzungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar.
(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich zu betrachtenden Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Zugangsdaten und strategische Planungen.
(3) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Verträge (Retainer, Betreuungsverträge) werden für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen.
(5) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Agentur verpflichtet, dem Kunden alle in ihrem Besitz befindlichen Materialien und Zugänge zurückzugeben bzw. zu übertragen, sofern der Kunde die zugrunde liegenden Leistungen vollständig bezahlt hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Weber Media Consulting GmbH · Herlingsburg 6-10 · 22529 Hamburg
Handelsregister: HRB 178651 · Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE358940227 · Geschäftsführer: Lucas Weber
Kontakt: info@weber-media.com
